Zulassungsvoraussetzungen

Hier erhalten Sie zu unseren verschiedenen Fachrichtungen, mit den jeweiligen Schwerpunkten, folgende Informationen

Im Normalfall benötigen Sie folgende Voraussetzungen:

  • Mind. Realschulabschluss
  • Abgeschlossene Berufsausbildung
  • Ein Jahr Berufspraxis( Auch als Praktikum in einer 3-jährigen Ausbildung )

Sollte noch gar keine oder weniger als die einjährige Berufspraxis vorliegen, können Sie dennoch eine Ausbildung bei uns beginnen und die erforderliche Berufspraxis ausbildungsbegleitend nachholen.

Für weitere Fragen, wenden Sie sich bitte direkt an uns.

Ansprechpartner:
Frau Seifferth
TelNr: 03621/776411
Email: s.angelegenheiten@fachschule-gotha.thueringen.de

Jetzt zur Ausbildung einschreiben

Beruflicher Aufstieg neben Familie und Beruf

Mit einer Fachschulausbildung können Sie in Ihrem heimischen Umfeld eine höhere berufliche Qualifikation erreichen

Ausbildungsförderung

Schüler-BAföG

Die Fachschulausbildung kann mit ‚Schüler-BAföG‘ gefördert werden, wenn sie vor Vollendung des 30. Lebensjahres beginnt. Das Schüler-BAföG muss nicht zurückgezahlt werden. Es gibt hierbei das elternabhängige und das elternunabhängige BAföG.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Ausbildungsförderung bei den Landratsämtern.

Meister-BAföG

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), das sogenannte Meister-BAföG, regelt die Förderung von Aufstiegsfortbildung. Fachschüler können es zur Vorbereitung auf ihren Fortbildungsabschluss erhalten. Die Förderhöhe ist hierbei abhängig vom Einkommen und dem Familienstand.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Landesverwaltungsamt Weimar oder bei den kommunalen Ämtern für Ausbildungsförderung.

Drittes Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III) § 3

Förderung der beruflichen Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten und Leistung von Unterhaltsgeld bei Arbeitslosen Arbeitnehmern, um sie beruflich wieder einzugliedern.

Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit.

Soldatenversorgungsgesetz (SVG) und Bundeswehrreformbegleitgesetz (BwRefBeglG)

Das Soldatenversorgungsgesetz (SVG) regelt die Versorgung der Soldaten der deutschen Bundeswehr und sieht für Soldaten auf Zeit einen monatlichen Anspruch auf die prozentuale Weiterzahlung der Dienstbezüge vor.

Das Bundeswehrreformbegleitgesetz (BwRefBeglG) regelt u.a. die Berufsförderungsansprüche von Soldaten die nach dem 26. Juli 2012 zum Soldat ernannt wurden.

Für alle Soldaten, die bereits vor dem 26. Juli 2012 Soldat waren, gelten weiterhin die alten Bestimmungen des SVG.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Berater des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr (BFD).

Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium ist ein Programm der Begabtenförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und unterstützt junge Menschen bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Ausführliche Informationen finden Sie unter www.weiterbildungsstipendium.de.